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03.9. 2009
Category telehealth

Warten, bis der Arzt kommt?

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Überlange Wartezeiten beim Arzt rechtfertigen die Zulassung weiterer Ärzte urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Kassen forderten ihre Versicherten auf, lange Wartezeiten zu melden. Viele hätten schon ein extra Beschwerdemanagement eingerichtet...

Hier ein Auszug aus einem Beitrag zu diesem Thema:

“[...] Für die Behandlung von Kassenpatienten können sich Ärzte nicht frei niederlassen. Um eine teure Überversorgung zu vermeiden, ist die Zahl der Zulassungen begrenzt [...] Wie nun das BSG bestätigte, sind überlange Wartezeiten ein "sachgerechtes Kriterium", um einen "Sonderbedarf" zu begründen. Ärzte, die Kassenpatienten links liegen lassen, schaffen sich danach selbst neue Konkurrenz, wenn es zu massiven Beschwerden kommt. [...]." (aerzteblatt.de)

Wie die Apotheken-Umschau (will fast sagen: ironischerweise) erst vor kurzem berichtete, ist die so genannte "Zwei-Klassen-Medizin" zumindest juristisch gesehen gedeckt: "Der Arzt kann dies als Eigenart seiner Praxisorganisation ansehen, für die es keine rechtlichen Vorgaben gibt. Die Freiheit endet jedoch bei einem Notfall oder wenn sich die Wartezeit für andere Patienten unangemessen verlängern würde." (presseportal.de)

Quellen

www.aerzteblatt.de: Kassenpatienten können gegen lange Wartezeiten mobil machen

www.presseportal.de "Zwei-Klassen-Medizin" ist rechtlich gedeckt Juristisch gesehen dürfen Kassenärzte Privatpatienten bevorzugen

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